Alle zwei Jahre besteht für Wohnmobilbesitzer die Pflicht, eine Gasprüfung an ihrem Wohnmobil durchführen zu lassen. Die Prüfung der Flüssiggasanlage soll sicherstellen, dass die Gasanlage, Heizung, Kühlschrank, Boiler oder Kocher einwandfrei funktionieren.
Wir führen bei Wohnwagen, Caravan und Reisemobilen die Gasprüfung nach G 607 / EN 1949 durch.
Gasanlagen sind regelmäßig alle zwei Jahre zu überprüfen. Wir führen dabei eine Dichtheitsprüfung und Brennprobe durch. Weiterhin wird die Zündsicherung auf Funktionalität geprüft.
Für bestimmte Bauteile wie z.B. Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne besteht eine Austauschpflicht von 10 Jahren. Nach Prüfung erhalten Sie von uns die Prüfbescheinigung und die Prüfplakette.
FAVAGS Steffen Behnisch führt auch für Boote die Gasprüfung durch. Hier nach DVGW-Regelwerk G 608 / EN 1949. An unseren heimischen Seen und Häfen, wie zum Beispiel den Werbellinsee oder den Oder-Havel-Kanal können wir auf Wunsch kurzfristig die Gasprüfung an Ihrem Boot durchführen.
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Die Gasprüfungen gelten natürlich auch für Festlieger und Dauercamper.